Verhaltenskodex

Stand: Januar 2022

COFRA verpflichtet sich, Umwelt-, Sicherheits- und Sozialstandards einzuhalten.
COFRA erwartet, dass alle eigene Lieferanten dieselben Umwelt-, Sicherheits- und Sozialstandards einhalten.
COFRA zeigt, teilt und unterbreitet allen Geschäftsinteressenten (Stakeholders) den eigenen Verhaltenskodex, um die eigene Verpflichtung zu betonen, zu erklären und zu teilen.
COFRA verbreitet den folgenden Verhaltenskodex, um die eigenen Wirtschafts- und Sozialstandards im Rahmen der eigenen Betriebspolitik zu erklären, und trifft zu Ihrer Handhabung und Einhaltung die angemessenen Maßnahmen.
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COFRA VERPFLICHTUNGEN:

EINHALTUNG DER MENSCHENRECHTE
Das Unternehmen beachtet die durch die allgemeine Erklärung der Menschenrechte festgelegte Rechte jedes Menschen.

EINHALTUNG DER ARBEITSGRUNDSÄTZE UND -RECHTE
Die ILO Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit ist Ausdruck der Verpflichtung vonseiten der Regierungen, Arbeitsgeber und Arbeiter, die grundsätzlichen menschlichen Werte zu vertreten, die lebenswichtig für unser soziales und wirtschaftliches Leben sind. Die Erklärung sieht vier Grundsätze vor:
Vereinigungsfreiheit und Tarifverhandlungsrecht:
- Das Unternehmen achtet das Recht der Arbeiter, Gewerkschaften ihrer Wahl zu gründen, diesen beizutreten sowie Kollektivverhandlungen zu führen.
- Das Unternehmen hält die Arbeitszeiten nach dem geltenden Recht und den industriellen Standards ein.
Abschaffung der Zwangsarbeit:
- Das Unternehmen verwendet keine Zwangsarbeit.
Abschaffung der Kinderarbeit:
- Das Unternehmen achtet das Ausbildungsrecht der Kinder. Kinderarbeit wird abgelehnt und nicht toleriert. Unter Kinderarbeit versteht man jegliche Arbeit, die von einem Mensch unter 15 Jahre durchgeführt wird, außer wenn die örtlichen Gesetzte eine höhere und/oder Pflichtschule nicht vorsehen.
Abschaffung der Diskriminierung auf dem Arbeitsplatz:
- Das Unternehmen gewährleistet den Mitarbeitern Chancengleichheit und tritt der Benachteiligung aufgrund der Rasse, des Geschlechts, des Alters, der Religion, des Standes oder der sexuellen Neigung entgegen.

     

 

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GESUNDHEIT UND SICHERHEIT
Das Unternehmen schafft für die Mitarbeiter in Übereinstimmung mit den nationalen und gemeinschaftlichen Gesetzen und Verordnungen ein sicheres Arbeitsumfeld. Das Unternehmen verpflichtet sich, alle notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, um das Arbeitsumfeld gesund und sicher zu machen, die Risikoaussetzung (Unfälle/Verletzungen und Berufskrankheit) der Mitarbeiter zu vermeiden oder stark zu reduzieren. Das Unternehmen verpflichtet sich auch:
1. die Fähigkeiten und den Zustand der Mitarbeiter im Verhältnis zu ihrer Gesundheit und der Sicherheit zu berücksichtigen, wenn sie mit den Aufträgen betraut werden;
2. die Mitarbeiter über die mit der Arbeit verbundenen Risiken zu schulen, informieren und ausbilden;
3. die Mitarbeiter mit KSA (kollektiven Schutzausrüstungen) und PSA (persönlichen Schutzausrüstungen) auszustatten;
4. die Mitarbeiter gesundheitlicher Überwachung gemäß den geltenden Normen zu unterziehen;
5. im Voraus die Mitarbeiter zu ernennen die mit der Durchführung der Maßnahmen zur Brandverhütung und Feuerlöschung, Evakuierung der Arbeitsorte bei akuter und prompter Gefahr, Rettung, Ersten Hilfe und Notfallleitung beauftragt sind;
6. von den Mitarbeitern die Beachtung der geltenden Normen und der
Betriebsbestimmungen über Sicherheit, Hygiene und Nutzung der zur Verfügung gestellten kollektiven und persönlichen Schutzausrüstungen;
7. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um zu vermeiden, dass die getroffenen technischen Maßnahmen Risiken für die Gesundheit der Bevölkerung verursachen oder die Umwelt beschädigen können, indem es periodisch die fortdauernde Unbedenklichkeit prüft;
8. die verhütenden Maßnahmen bezugnehmend auf Organisations- und
Produktionswechsel, die Erheblichkeit zwecks der Gesundheit und der Arbeitssicherheit haben, oder bezugnehmend auf die Entwicklungsstufe der Präventions- und Produktionstechnik zu aktualisieren.

 

     

UMWELTFREUNDLICHKEIT
Die Firma COFRA versucht die Umweltrisiken zu reduzieren und die Umweltleistungen zu verbessern mit Respekt vor der Natur. Die Firma COFRA versucht die Umweltenbedigungen in den Bereichen, in denen sie tätig ist, in einer dynamischen Weise zu verbessern.
Die Firma COFRA versucht das Ziel eigenverantwortlich zu erreichen und zu erhalten, wie folgt:
1. alle Normen und Verordnungen einzuhalten und die anderen Verordnungen über die Umwelt, die die Firma unterschreibt, zu respektieren;
2. Eine Betriebsstruktur beizubehalten, die sich an der Umwelterhaltung orientiert. Dank der technischen Kompetenzen und der andauernden Verbesserung soll die Firma COFRA:
die Anlagen und die Technologien von alle Aktivitäten verbessern, um die Energiequellen zu schonen;
den Energieverbrauch und die globale Erwärmung reduzieren;
bei der Implementierung von neuen Technologien den Umweltschutz beachten;
Die o.g. Ziele müssen ökonomische Aspekte und gute Technologien miteinander verbinden;
3. Ausbildung des Personals. Das Ziel ist nur erreichbar, wenn alle Mitarbeiter, auf allen Ebenen, über das Umweltthema informiert sind;
4. Die Firma muss alle Umweltauswirkungen dokumentieren und kontrollieren. Die Informationen darüber sollen an die zuständigen Behörden mitgeteilt werden;
5. Über Investitionen und neue Verfahren mit zuständigen Behörden diskutieren, um die korrektiven Aktionen gegen Verunreinigungsquellen zu beschließen;
6. Dank einer Risiken System Verwaltung die Gefahren reduzieren. Wichtig zu beobachten sind die Konsequenzen für die Umwelt und für die Menschen;
7. Kunden, Lieferanten und Firmen müssen informiert sein. Jeder, der über die Aktivität der Firma interessiert ist, muss informiert sein;
8. Die Lieferanten anweisen, die Umweltstandards einzuhalten;
9. Mit sauberer Energie produzieren und das CO² in der Luft vermeiden;
10. Die Entsorgung von Müll vermeiden und die Wiederverwendung ankurbeln.

 

 

REACH-VERORDNUNG
Die Firma respektiert die REACH NORM (CE) n.1907/2006 in Kraft ab 1. Juni 2007 und garantiert, dass die COFRA Produkte und die an COFRA gelieferten Produkte (Chemikalien usw.) frei sind von:
- SVHC Substanzen (Substance of Very High Concern);
- Substanzen der Anlage XIV der Reach-Verordnung;
- verbotenen Substanzen, gemäß der letzten und aktualisierten Kandidatenliste;
- Im Fall der Beschränkung von Substanzen (Anlage XVII der Reach-Verordnung) müssen die Beschränkungen bei Anwendung respektiert werden.

Im Fall vom Artikel mit Spuren von SVHC (Substance of Very Hig Concern) oder Spuren von Substanzen gemäß der Kandidatenliste mit einer Konzentration in Höhe von 0,1% Gewicht/Gewicht, müssen alle wichtigen Informationen gegeben werden, wie der Name der Substanz und die Gebrauchsanweisung (cfr. Art.59.1 Reach).

 

 

DIE GESCHÄFTSLEITUNG

 

 

 

 

     

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